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   RG, 10.11.1917 - Rep. I. 123/17   

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https://dejure.org/1917,66
RG, 10.11.1917 - Rep. I. 123/17 (https://dejure.org/1917,66)
RG, Entscheidung vom 10.11.1917 - Rep. I. 123/17 (https://dejure.org/1917,66)
RG, Entscheidung vom 10. November 1917 - Rep. I. 123/17 (https://dejure.org/1917,66)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann, wenn im Falle des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. ein Vorprozeß geführt wurde, um von einem Dritten Schadensersatz zu erlangen, von dem wirklich Schuldigen auch die Erstattung der Kosten dieses Prozesses beansprucht werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Vorprozesses als mittelbarer Schaden

  • opinioiuris.de

    Kosten eines Vorprozesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 91, 232
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2017 - 18 UF 154/17

    Inobhutnahme und Fremdunterbringung eines minderjährigen Kindes:

    Ihre Beschwerden gegen diese Beschlüsse hat ... im Termin vom 21.09.2017 zurückgenommen (18 UF 123/17 und 124/17).

    Bezug genommen wird ferner auf die vom Senat beigezogenen Akten des Amtsgerichts Freiburg (46 F 1870/14, 2683/14, 2502/15, 3568/15, 1193/16, 1506/16 nebst OLG Karlsruhe 18 UF 123/16, 2948/16, 3623/16, 3638/16, 552/17 nebst OLG Karlsruhe 18 UF 124/17, 570/16 nebst OLG Karlsruhe 18 UF 123/17, 22 BWL 36/14) sowie der Staatsanwaltschaft [des Landgerichts] Freiburg ([14 Ns] 110 Js 10737/13, 512 Js 1655/17).

  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 122/79

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als anderweitige

    Auf diesem Hintergrund bedeutet die von der neueren Rechtsprechung eingeleitete Begrenzung der Reichweite der Verweisungsklausel zu einem wesentlichen Teil nur eine Rückführung der Rechtsanwendung auf den vor dem Urteil des Reichsgerichts vom 15. November 1932 bereits erreichten Stand (vgl. RGZ 91, 232; Waldeyer, NJW 1972, 1249 Fn. 16; Marschall v. Bieberstein, Reflexschäden und Regreßrechte, S. 215 und Fn. 52).
  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 31/78

    Leistungen einer privaten Krankenversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit

    Auf diesem Hintergrund bedeutet die von der neueren Rechtsprechung eingeleitete Begrenzung der Reichweite der Verweisungsklausel zu einem wesentlichen Teil nur eine Rückführung der Rechtsanwendung auf den vor dem Urteil des Reichsgerichts vom 15. November 1932 bereits erreichten Stand (vgl. RGZ 91, 232; Waldeyer, NJW 1972, 1249 Fn. 16; Marschall v. Bieberstein, Reflexschäden und Regreßrechte, S. 215 und Fn. 52).
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